Bis 2024 werden zwei von zehn Euro im Laufe einer Dekade vererbt. Dabei werden in geschätzten 5,8 Millionen Todesfällen Vermögen von 2,1 Billionen Euro an die kommende Generation vermacht. Fast jede zweite Erbschaft wird Immobilien enthalten, deren Wert allein sich schon allein auf 0,9 Billionen Euro summiert. Doch abgesehen von Besonderheiten und Freibeträgen geht mit jeder Erbschaft oder Schenkung auch die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer einher. Für deren Gestaltung bieten sich Nachlass-Experten wie die Kanzlei der hnw-Gruppe in Fulda an.
Die gesetzliche Grundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland ist das Erbschaftsteuergesetz. Nach deutschem Erbrecht ist die Erbschaftssteuer von zwei Faktoren abhängig: dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes. Je enger das verwandtschaftliche Verhältnis, desto niedriger ist die anfallende Steuer. Je höher das Erbe, desto höher die Steuer.
Doch so einfach ist es oft nicht. Umfassende Planungs- und Übergabeprozesse benötigen erfahrene Experten. Die hnw-Gruppe in Fulda kann als multiprofessionelle Kanzlei durch ihre Expertisen in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern die oftmals komplexen Fragen inhouse lösen.
Richtig Schenken und Übertragen mit den Nachlassexperten der hnw-Fulda
Wem ein Haus, andere Immobilien oder auch Unternehmen oder deren Anteile übertragen wird, zahlt in gerader Linie zwar keine Grunderwerb- oder Einkommensteuer, dafür aber Schenkungsteuer. Deren Höhe lässt sich mit einer langfristigen Planung und der rechtlichen und steuerlichen Begleitung durch die Nachlass-Experten der hnw-Fulda jedoch gestalten oder vermeiden. Dies gilt sowohl für die lebzeitige Übertragungen von Immobilien im Privatvermögen als auch für die Unternehmensnachfolge.
Dabei ist eine Schenkung zu Lebzeiten nur eine der sinnvollen Optionen. Selbst die zieht jedoch normalerweise eine Schenkungssteuer nach sich, lässt sich aber durch geschickte Planung umgehen. Übertragungen unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts ist dabei nur eine von vielen Möglichkeiten, Vermögen schenkungssteuerfrei zu übertragen.
Doch wie immer steckt auch hier der Teufel oder die Steuerzahlung im Detail. Wichtig ist, dass Planungen und Gestaltungsmöglichkeiten nur zu Lebzeiten möglich sind. Wird das versäumt, erfolgt die steuerliche Abarbeitung des Testaments.
Ist kein Testament oder es ist ungültig vorhanden, wie in ca. 60 % der Fälle in Deutschland, greifen gesetzliche Regelungen in der Erbfolge, die oft nicht den Wünschen des Erblassers entsprechen.
Dies ist besonders unerfreulich, wenn Unternehmen oder deren Anteile vererbt werden. Oft kommt es nun durch die unmittelbar zur Zahlung anstehende Erbschaftsteuer zur Zersplitterung des Unternehmens und damit zur Zerstörung des Lebenswerks des Erblassers.
Um dies zu vermeiden, ist eine professionelle und strategisch geplante, steueroptimierte Nachlassgestaltung, wie sie in Fulda angeboten wird, zu empfehlen. Entscheidend ist hier eine vertrauensvolle und individuelle Beratung, die alle vermögensrelevanten Fragen, aber auch die Testamentsgestaltung, Notfallordner, Patientenverfügungen und anderes berücksichtigt. Selbst umfassende Fallszenarien können durch die Synergien der Fuldaer Nachlass-Experten in kürzester Zeit zur besten und steuerschonenden Mandantenlösung für Schenker und Beschenkten werden.
PM/ hnw-Gruppe