Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag das Finanzierungsdefizit des Staates im 1. Halbjahr 2022 bei 13,0 Milliarden Euro. Somit war das staatliche Defizit deutlich niedriger als noch im 1. Halbjahr 2021 (75,6 Milliarden Euro). Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen errechnet sich für das 1. Halbjahr 2022 eine Defizitquote von 0,7 %. Im 1. Halbjahr 2021 hatte die Defizitquote bei 4,3 % gelegen.
Bei den Ergebnissen handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010. Sie bilden die Grundlage für die Überwachung der Haushaltslage in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (Maastricht-Kriterien). Aus den Ergebnissen für das 1. Halbjahr lassen sich nur begrenzt Rückschlüsse auf das Jahresergebnis ziehen.
Einnahmen steigen um 7,9 %, Ausgaben um 0,2 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2021
Das Finanzierungsdefizit des Staates ergibt sich aus der Differenz zwischen Einnahmen in Höhe von 879,4 Milliarden Euro und Ausgaben in Höhe von 892,4 Milliarden Euro. Der Rückgang des Finanzierungsdefizits im 1. Halbjahr 2022 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2021 (75,6 Milliarden Euro) beruht insbesondere auf einem starken Anstieg der Einnahmen um 7,9 % bei einer nur leichten Steigerung der Ausgaben um 0,2 %.
Bund verzeichnet Finanzierungsdefizit von 42,8 Milliarden Euro
Für das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit war im 1. Halbjahr 2022 vor allem das Finanzierungsdefizit des Bundes mit 42,8 Milliarden Euro verantwortlich, auch wenn es niedriger ausfiel als im 1. Halbjahr 2021 (60,7 Milliarden Euro). Demgegenüber waren die Finanzierungssalden der Länder (16,6 Milliarden Euro), der Gemeinden (5,7 Milliarden Euro) und der Sozialversicherungen (7,4 Milliarden Euro) im 1. Halbjahr 2022 positiv.
Starker Anstieg der Steuereinnahmen gegenüber 2021
Auf der Einnahmenseite waren im 1. Halbjahr 2022 die Steuereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr 11,6 % höher und überstiegen damit deutlich das Niveau vor der Corona-Krise im 1. Halbjahr 2019. Einen großen Anteil daran hatten die Unternehmenssteuern. So verzeichneten die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (+27,7 %), der veranlagten Einkommenssteuer (+24,8 %) und Körperschaftssteuer (+19,4 %) starke Zuwächse. Zudem stiegen auch unter dem Einfluss der Inflation die Einnahmen aus der Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer (+15,5 %). Die generelle positive Entwicklung am Arbeitsmarkt mit weniger Kurzarbeit und einer steigenden Anzahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten schlug sich auch in gestiegenen Lohnsteuereinnahmen um 7,0 % nieder.
Subventionen sinken durch auslaufende Corona-Maßnahmen
Die nur geringe Steigerung der Ausgaben lag auf der einen Seite am starken Rückgang der Subventionen. Diese sanken um 50,1 % im 1. Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Grund hierfür war insbesondere das Auslaufen verschiedener Corona-Maßnahmen. So ging beispielsweise die Inanspruchnahme von Corona-Überbrückungshilfen deutlich zurück und auch weitere Corona-Maßnahmen, wie die Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeit durch den Staat, waren rückläufig. Die Entlastungsmaßnahmen, die aufgrund der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine beschlossen wurden, treten hingegen größtenteils erst im 2. Halbjahr 2022 in Kraft.
Auf der anderen Seite führte die Entwicklung am Arbeitsmarkt zu einem Rückgang der Ausgaben für monetäre Sozialleistungen (-3,0 % im Vorjahresvergleich), was vor allem an gesunkenen Ausgaben für Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld I und II lag. Dazu trug auch ein Basiseffekt durch die aufgrund der Folgen der Corona-Krise seit 2019 stark gestiegenen Ausgaben für monetäre Sozialleistungen bei. Auch im 1. Halbjahr 2022 lagen diese noch über dem Niveau vor der Corona-Krise im 1. Halbjahr 2019.
Deutlich gestiegen sind dagegen die Zinsausgaben (+14,5 %) sowie die Leistungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit (+48,3 %), insbesondere aufgrund der finanziellen Unterstützung für die Ukraine.
PM/ Statistisches Bundesamt