Am gestrigen Donnerstag hat die Financial Action Task Force ihren lang erwarteten Schlussbericht (Mutual Evaluation Reports) zur Länderprüfung Deutschlands veröffentlicht.
Die FATF ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. Sie setzt Standards in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und überprüft in regelmäßigen Abständen die Umsetzung empfohlener Standards in ihren Mitgliedstaaten.
In ihrer letzten Länderprüfung Deutschlands im Jahr 2010 stellten die FATF-Prüfer erhebliche Mängel bei der Umsetzung fest. Die internationale Kritik fiel entsprechend groß aus. Ebenso wie der festgestellte Reformbedarf in vielen Bereichen der Prävention und Verfolgung.
Mit Spannung wurden daher die Ergebnisse der seit 2020/21 laufenden, erneuten Prüfung Deutschlands von Öffentlichkeit, Politik und Wirtschaft erwartet.
Im veröffentlichten Bericht vom 25.08.2022 attestieren die Prüfer der Bundesrepublik signifikante Fortschritte in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die FATF-Prüfer kommen allerdings zu dem Ergebnis, dass weiterhin noch deutlicher Aufhol- und Reformbedarf besteht, beispielsweise im Hinblick auf:
- Personelle Ausstattung und fachliche Kompetenz der Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor
- Verfügbarkeit von Informationen über wirtschaftlich Berechtigte
- Digitalisierung
- Priorisierung von Geldwäschemittlungen und deren Verfolgung
Aus Sicht von PEQURIS kommen die Pläne der Bundesregierung zur Bekämpfung von Finanzkriminalität nicht nur zur rechten Zeit, sondern weisen auch in die richtige Richtung.
Mit Bezug auf das vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Eckpunktepapier zur schlagkräftigeren Bekämpfung von Finanzkriminalität und effektivere Sanktionsdurchsetzung in Deutschland vom 23.08.2022 stellt Christina Reinhardt, Geschäftsführerin von PEQURIS fest: „Die Pläne des Bundesfinanzministers halten wir grundsätzlich für einen gelungenen Vorstoß. Aus unserer Sicht werden bestehende Probleme im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung richtig adressiert und angegangen. Auch die Ergebnisse der FATF-Prüfung weisen in entsprechende Richtung.“
Kompetenzbündelung erhöht Rechtssicherheit und reduziert Haftungsrisiken für Verpflichtete
Reinhardt ist überzeugt: „Die Bündelung der Aufsichtskompetenzen über die geldwäscherechtlich verpflichteten Unternehmen im Nichtfinanzsektor können dazu beitragen, die Rechtssicherheit in Anwendung und Auslegung geldwäscherechtlicher Bestimmungen zu erhöhen.“
Zwar haben sich die Bundesländer in den „Gemeinsamen Anwendungs- und Auslegungsbestimmungen“ grundsätzlich auf ein gemeinsames Verständnis geeinigt.
Die Praxis zeigt jedoch, dass noch viele Fragen offen geblieben sind. Aus Sicht von Nino Skrotzki, Senior Advisors beim PEQURIS, liegt dies beispielsweise daran, dass das Geldwäschegesetz viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthält. Darüber hinaus sind für die Aufsicht des Nichtfinanzsektors über 300 verschiedene und nur unzureichend vernetzte Behörden zuständig, deren Auslegung des Geldwäschegesetzes sich teilweise stark unterscheidet. Auch fehlt verständlicherweise in manchen mitunter nur durch eine halbe Stelle besetzten Behörden die Kompetenz, alle geldwäscherechtlichen Aspekte einer Vielzahl von Branchen und Geschäftsmodellen vollumfänglich zu erfassen. So ist für gewisse Branchen in einem Bundesland das Regierungspräsidium zuständig, in einem anderen Bundesland ist jedoch der örtliche Standesbeamte verantwortlich. Eine einheitliche Verwaltungspraxis habe sich in vielen Teilen des regulierten Nichtfinanzsektors daher noch nicht entwickelt.
Auch die Pläne zur Digitalisierung sind aus der Sicht der Praktiker zu begrüßen. „Eine Vernetzung öffentlicher Register sowie ein vereinfachter Zugang zu diesen könnte Nachforschungen zu wirtschaftlich Berechtigten oder Eigentumsverhältnissen in der Praxis erheblich erleichtern.“
Hinsichtlich der geplanten Fahndungskompetenzen bleibt die konkrete Ausgestaltung der behördlichen Kompetenzen abzuwarten.
PEQURIS plädiert für mittelstandsgerechte Lösungen
Als tragende Säule der deutschen Wirtschaft sollte die Regierung auch die Interessen der kleinen und mittelständischen Unternehmen, für die die Anforderungen des GwG bereits jetzt einen erheblichen Aufwand darstellen, im Blick behalten. PEQURIS hofft, dass die geplanten Vorhaben zur Erhöhung der Rechtssicherheit und Reduzierung von Haftungsrisiken verpflichteter Unternehmen beitragen und endlich ein großer Wurf in Sachen Geldwäscheprävention gelingen wird, der auch den Interessen des Mittelstandes Rechnung trägt.
PM/ Maik Stönner