Die sogenannten “Graumarktprodukte” machten es ihren Anbietern einfach, nach Goodwill zu verfahren. Denn sie waren kaum zu kontrollieren: Beteiligungen an geschlossenen Immobilien- oder Schiffsfonds, häufig als Kommanditgesellschaft ausgestaltet, oder ähnlich konstituierte Modelle waren von der Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht umfasst. Nun aber, konkret seit dem 01.06.2012, ist es möglich, auch diese [...]






