Bestimmen Provisionshöhen unsere Entscheidungen zur Veranlagung?- Quelle: flickr.com/Images of Money
Klar ist heute hoffentlich jedermann, dass sein Gegenüber am erfolgreich abgeschlossenen Geschäft verdient und daher dessen wirtschaftliches Interesse dem eigenen gegenübersteht und Einfluss auf die Inhalte der Beratung haben wird.
Eigeninteresse contra Kundenvorteil
Würde der Berater das günstigere Produkt eines anderen Anbieters anpreisen? Sicher nicht – es sei denn, es wäre ein eigenständiger Vermittler. Der wiederum könnte genau jenes Finanzanlageprodukt oder solch ein Darlehen empfehlen, welches mit dem höchsten Honorar für ihn einhergeht.
Letztlich ist es wie beim Installateur, beim Mechaniker oder sonstigen Fachmann: Man kann die Angaben nicht oder nur sehr schwer überprüfen und ist immer ein Stück ausgeliefert. Seit Mitte des Jahres gibt es die Protokollpflicht des Beratungsgesprächs in Deutschland. Das war ein wichtiger Schritt, denn die Inhalte werden nachvollziehbar und transparent – gefallene Worte können also die vier Wände verlassen und kritische Hinterfragung durch andere Experten kann folgen.
Die sichersten Produkte bringen die kleinsten Provisionen
Die sichersten Produkte sind nach wie vor Tagesgeld und Festverzinsung. Abhängig vom Banker ist der Kunde in seiner Einschätzung der jeweiligen Risikogruppe. Das muss aber nicht sein, wenn sich der Kunde aktiv einbringt . Da bei den sicheren Produkten nicht viel Geld für den Berater herausspringt, besteht gewiss eine Tendenz, diese zu hoch anzusetzen. Man sollte sich die einzelnen Gruppen etwas erläutern lassen und auf eine bestimmte Einstufung bestehen. Jedenfalls aber sollten die relevanten Erwägungen zur Einstufung protokolliert werden.
Wichtig wäre es außerdem, die Beratung an sich zu honorieren. Zwar ist es für den Konsumenten ungewohnt, für diese Leistung zu bezahlen doch wird dadurch das Eigeninteresse des Beraters am jeweiligen Geschäft ersetzt. Überdies sollte der Kunde genau wissen, wie viel Provision die Vertrauensperson für den Abschluss des Geschäfts erhalten wird: Solange dies nicht gängig transparent gehalten wird, sind verdeckte Ermittlungen durch die Finanzaufsicht das wertvollste Instrument zum Schutz der Konsumenten. Der BGH entschied allerdings 2006, dass bei Nachfrage die Auskunft erteilt werden muss, wie hoch die Provisionen tatsächlich sind. Genaueste Informationen mit Musterbriefen im Anhang sind auch im Internet von diversen Verbraucherstellen erhältlich.
Die EU-Kommission gibt die Linie zugunsten Otto Normalverbraucher eindeutig vor: Alle Anbieter sollen künftig nach denselben Regeln vorgehen müssen. Die derzeitige Gesetzeslage ist je nach Anbieter und sogar dem jeweiligen Produkt unterschiedlich. Darüber hinaus packt sie das Problem beim Schopf und will das geltende Provisions-System von der Honorar-Variante abgelöst wissen. Allerdings wies die Verbraucherzentrale Bundesverband darauf hin, dass dies auch für die Banken gelten müsse, welche vom Entwurf nicht erfasst sind. Problematisch ist gewiss, wie dies gehandhabt werden könnte, zumal Mitarbeiter einer Bank nicht als unabhängige Berater agieren können. Dieser Punkt hat noch ausreichend Gelegenheit, erörtert zu werden zumal nun das Europäische Parlament gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an der Reihe ist, den Entwurf in eine verbindliche Norm zu gießen.
