Anonym aufzutreten, bedeutet, die persönlichen Eigenschaften verstecken zu können. An sich sind diese einem Vertragspartner, dem es um seinen Absatz geht, egal. Doch oftmals wird vergessen, dass ohne Geschäftsfähigkeit erst gar kein rechtswirksamer Vertrag zustande kommen kann.
Es kommt nicht häufig vor, dass ein zahlungskräftiger Kunde auch tatsächlich geschäftsunfähig sein ist. Dies kann im Alter oder einer geistigen Beeinträchtigung liegen. Und wer im Internet den Leistungsaustausch anbietet, setzt damit ein gewisses Risiko in den Geschäftsverkehr – zumindest aber die Teilnahme geschäftsunfähiger Personen. Das Internet ist jedoch eine wichtige Basis für Geschäftsanbahnung – umso wichtiger ist es, das Risiko des Mitwirkens schwarzer Schafe so gering als möglich zu halten.
Immer wieder kritisiert und strikt zu unterbinden sind Praktiken, die bewusst auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten sind. Download-Abos von Handy-Bildern oder Klingeltönen, kostenpflichtige Gewinnspiele und andere für Erwachsene uninteressante Offerten locken unweigerlich Kids jeder Altersgruppe, die entsprechenden Klicks zu tätigen. Solche Klicks, denen üblicherweise eine Welle an Forderungen folgen und verunsicherte Konsumenten rasch Zahlungen leisten, um vermeintlich noch Schlimmeres abzuwenden.
Dabei wäre es ganz einfach, dem Spielchen ein Ende zu setzen – in dem man auf den Rechtsweg verweist und keine Zahlung leistet. Die Betreiber werden mit Gewissheit keine Klagen einreichen und das Säbelrasseln wird nach einigen Versuchen verebben. Leistet man der Zahlung allerdings Folge, ist damit zu rechnen, dass die persönlichen Daten in Pools landen, wo schon die nächsten Gauner in den Startlöchern scharren.
Prepaid für Kids – der Vertrauensvorschuss für unseriöse Unternehmen
Hat man bereits bezahlt, ist man mit einer Rückforderung auf sich gestellt. Neben der Beweislast für seine Angaben kommt eine Lawine an anderen Risiken auf den Betroffenen zu: Wo ist der, meist international tätige, Anbieter rechtlich greifbar? Hat er seinen Sitz in Staaten, welche keine entsprechenden Vereinbarungen mit Deutschland abgeschlossen haben, ist ohnehin kaum Rechtsverfolgung möglich. Hat dieser die ausreichenden Mitteln, um Schadenersatzforderungen und Verfahrenskosten eigentlich zu begleichen?Verhältnismäßig hohe Kosten und weiterer Ärger sind die Folge. Das tut man sich selten an – was weg ist, ist weg.
Visa und Mastercard haben die Kids schon für sich entdeckt: Über ein Girokonto kann die Karte aufgeladen werden. Für den Einsatz im Alltag, also bei direkten Einkäufen vor Ort, wären sie unnötig. Es könnte auch ganz einfach mit der Bankomat-Funktion oder in bar beglichen werden. Der besondere Reiz liegt jedoch im Online-Kauf , wo das Kind endlich aus all den Angeboten schöpfen kann . Im Internet eingesetzt ermöglicht sie, auch dort zu kaufen, wo Schutzgesetze für Jugendliche ihre Wirkung verlieren können. Angebliche Wunderpillen zur Gewichtsabnahme, besonders spektakulär anmutende Pornos, Videospiele und die bunte Palette an Sinn und Unsinn für Erwachsene scheint plötzlich erreichbar.
Die Justizminsterin, Dr. Beate Merk, ist über Kreditkarten für Kinder empört, so Focus Online. Es wäre nicht notwendig, Kinder ab sieben Jahren im Umgang mit Kreditkarten einzuschulen. Der positive Lerneffekt sei dabei gering und es bieten sich allerhand andere, bessere Alternativen. Markus Feck von der Verbraucherschutzzentrale NRW sind überdies Fälle bekannt, wo es auch zu Kontoüberziehungen kommen konnte.

