Die Haltung unserer Länder gegenüber der Deutschen Verfassung: "D" wie demokratisch? Quelle: flickr.com / nevsred
Wie bereits berichtet, legen sich die Länder gegen die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung des steuerfreien Betrages quer. Immerhin handelt es sich um jährlich 6,1 Milliarden Euro, die auch in ihrem Budget “fehlen” würden – inzwischen aber von den schwächeren Einkommensgruppen zu tragen sind – letztlich jedoch von uns allen. Ein moderner Raubritterzug? Ein Bruch mit unseren Grundsätzen? Haben unsere Bundesländer eigentlich das Recht, die Umsetzung zu verzögern? Wie kann sich der Einzelne helfen und wie reagiert der Bund?
Die Blockade der Länder gegen die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerfreien Grundbetrages erhielt in der Länderkammer keine Mehrheit. Die “kalte Progression” reißt nicht gerechtfertigte Löcher in die Budgets der Haushalte – und die Länder bestehen auf Beibehaltung dieses Zustandes. Nach neuesten Berechnungen werden Bund, Länder und Gemeinden laut RP Online 30 Milliarden mehr an Steuereinnahmen lukrieren können. SPD und Grüne, welche ebenfalls dem Gesetzesentwurf zur Anpassung des steuerfreien Betrages nicht zustimmen, begründen ihre Haltung damit, dass die unteren Einkommensschichten mit höheren Steuersätzen von Besserverdienern finanziert werden müsste. Alles andere wäre “Steuerentlastung auf Pump”.
Doch nicht nur die Länderchefs aus roten und grünen Reihen stellen sich dagegen – auch Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wehren sich gegen den entlastenden Entwurf. “Die Sanierung der öffentlich-rechtlichen Kassen hat Vorrang” meint Erwin Sellering, Ministerpräsident von der SPD in “FinanzNachrichten“. Mit diesen Begründungen nähert man sich der Wahrheit: Selbst wenn man für die Ärmeren weitere Maßnahmen planen wolle, spräche nur Eigennutz gegen das sofortige Handeln.
Und selbst wenn man obere Einkommensschichten stärker belasten will, dann kann dies nicht durch Verweigerung der Anpassung, sondern durch die Suche nach Konsens für ein ehrliches Reformpaket geschehen. Aktueller Stand ist jedenfalls: Die ärmsten Bürger sind am stärksten betroffen. Da hilft kein Schönreden. Juris, ein Rechtsportal veranschaulicht anhand Beispielen die Belastung für den Einzelnen in Zahlen.
Nicht vereinbar mit der deutschen Rechtsordnung – Befassung des Vermittlungsausschusses
Selbst wenn noch so dringender Reformbedarf besteht, ist diese Vorgangsweise ein Bruch mit unseren Grundprinzipien und eine Umgehung der zur Verfügung stehenden, demokratischen Mitteln zur Umsetzung von Novellierungen. Denn der breite Konsens, den nur der Weg der Gesetzgebung gewährleistet, wird auf diese Weise umgangen. Das Verhalten der Länder ist mehr als nur der rechtswidrige Versuch einer Umverteilung. Es ist Ausdruck von Missachtung unserer Prinzipien. Und nicht nur von einer bestimmten politischen Richtung, vielmehr bildet es parteiübergreifend eine inakzeptable Haltung, welcher strikte Grenzen zu setzen sind.
