Eine Richtlinie, die ihre Zielvorgabe selber ad absurdum führt: E 10 auf Kosten der Natur / Quelle: flickr.com - Luigi Rosa
Die Kritik an E 10, dem sogenannten “Bio-Sprit” reißt nicht ab. Für Oldtimer sowieso ungeeignet, selbst für ältere Modelle bereits ein Risiko und für die Umwelt selber soll er kontraproduktiv und gar schädigend sein.
Andere wieder loben ihn als Allheilmittel zur Energiewende und präsentieren die angeblich nachhaltige Alternative als ultima ratio gegen die steigenden Benzinpreise. Manche Stimmen warnen seit geraumer Zeit, durch den viel höheren Verbrauch nur ein noch größeres Loch in die Brieftaschen und nicht zuletzt in die Ozonschicht zu reißen. Was steckt dahinter?
Ein Bericht des britischen Nuffield Councils für Bioethik bestätigt die kontraproduktiven Effekte dieses Produkts. Einer der Verfasser stellte sich schon Mitte 2011 den Fragen von James Tulloch: Kritisiert wird dabei die EU-Richtlinie, wonach bis 2020 einen Mindestanteil von 10 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehen müssen – Biokraftstoffe sind allerdings nicht verpflichtend. Auch Treibhausgas-Einsparungen sind nach ihr verpflichtend: 35 Prozent schon jetzt, die Hälfte bis 2017 und letztlich 60 Prozent lautet die Vorgabe.
Wer nicht näher hinterfragt, dem erscheinen Ziel und Mittel durchaus vernünftig. Das Problem darin liegt aber in der genauen Definition: Wenn der Anbau unter solchen Umständen stattfindet, wo die Umwelt nicht geschützt werden muss und auch der Einsatz von Arbeitskraft nicht einem Mindestmaß an Schutz unterliegt, geht es in die falsche Richtung. Dann handelt man zwar nach Vorgabe, kann aber das Ziel damit nicht erreichen – im Gegenteil. Dies braucht ein reguliertes Zertifizierungssystem.
Reguliertes Zertifizierungssystem nötig
Die Entwicklung von Biokraftstoff dürfte nicht zu Lasten der Menschenrechte gehen. Die Produktion müsste ökologisch nachhaltig produziert werden und drittens ihrerseits Treibhausgase einsparen. Die Bestimmungen von “Fair Trade” müssten eingehalten werden und zu guter Letzt wäre eine faire Verteilung der Kosten und Nutzen erforderlich. Nur so könnte diese Richtlinie Sinn ergeben.
Der Status Quo aber sieht dermaßen aus: Die Lebensmittel werden verteuert, indem Menschen von ihrem Land vertrieben werden. Denn die Pflanzen für die Herstellung des Biosprits werden nunmehr dort angebaut – und das unter oft schlimmsten Bedingungen. In Übersee kann dies eine Lawine an Nachteilen auslösen: So kann etwa in einem Gebiet kein Weizen mehr produziert werden. Dieser muss anderswo angebaut werden und verteuert sich. Nebenbei wird dafür ein Regenwald vernichtet. Diese Art der Produktion führt das Ziel der Richtlinie ad absurdum.
Nur jenem Anbau, welcher keine großflächige Vernichtung von Land mit sich bringt, werden gute Chancen zugerechnet – etwa Biotreibstoffe aus Abfallstoffe, Holz oder auch Algen. Den größten Sinn würde es aber ergeben, wenn die Richtlinie das bloße Ziel vorgeben hätte, anstatt den verpflichtenden Anteil des Biosprits, so ein Artikel in “Financial Times Deutschland“: Nur das könnte Innovationen und vor allem die Förderbereitschaft in neue Projekte stärken und auch die notwendige Entstehung eines diesbezüglichen Wettbewerbs bewirken.
